Die strategische Tourismusberatung ist unsere Kernkompetenz. Und unsere Leidenschaft. Das umfassende, bereichsübergreifende Fachwissen einer Unternehmensberatung wird dabei von einer langjährigen Praxis und einer ausgeprägten Begeisterung für die Hotellerie ergänzt. Gemeinsam definierte Strategieziele setzen wir vollständig im Haus um.
Auf diesem Weg realisieren wir für Sie innovative Lösungen und verwirklichen so in enger Zusammenarbeit Ihre ganz persönliche unternehmerische Vision.
Ein respektvoller Umgang miteinander und mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen prägt unser Handeln. Mit Bedacht und Engagement verwirklichen wir kreativen Ansätze und schlagen dabei gern auch mal ungewohnte Wege ein. In diesem Sinne verstehen wir uns als Wegbereiter und Begleiter. Erfahren, kompetent und vorausschauend.
Vertrauen auch Sie uns Ihr Herzensprojekt an!
Wir üben den Beruf des Unternehmensberaters im Rahmen einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung ohne Bindung an politische, ideologische, religiöse sowie verbands- und vereinsbezogene Weisungen (ausgenommen dieser Ehrenkodex) für unsere Auftraggeber aus.
Wir üben unseren Beruf gewissenhaft aus und sehen unsere vordringliche Aufgabe in der Sicherung und Verbesserung der Leistungs-, Wettbewerbs- und Existenzfähigkeit unserer Auftraggeber. Wir übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung wir die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten besitzen und die wir auch ordnungsgemäß abwickeln können. Dies gilt auch, wenn wir im Rahmen eines sogenannten Auftragspaketes eingesetzt werden. Wir haben uns inner- und außerhalb unserer Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung, welche die Auftraggeber in uns setzen, würdig zu erweisen.
Wir sind ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen. Wir legen gerne auf Verlangen des Auftraggebers eventuelle Abhängigkeiten, persönlicher oder wirtschaftlicher Natur, vor Auftragsübernahme wahrheitsgemäß dar. Sofern wir die Interessen Dritter vertreten, so wird dies umgehend und vor Auftragsübernahme, soweit es den Auftrag inhaltlich tangiert, ohne spezielle Aufforderung mitgeteilt. Wir führen nur Aufträge aus, bei denen wir guten Gewissens unsere Unabhängigkeit wahren und garantieren können.
Wir kennen unsere Beraterschwerpunkte bestens. Sofern wir feststellen, dass uns die Bearbeitung eines Auftrages in Teilbereichen, etwa wegen mangelnder Qualifikation und/oder mangelndem Detailwissen, nicht möglich ist, teilen wir das dem Auftraggeber umgehend und unaufgefordert mit. Nach Einvernehmen mit dem Auftraggeber kann dieser Bereich vom Auftrag ausgeschlossen oder durch fachkompetente Kollegen, auch unter seiner Federführung, durchgeführt werden. Grundsätzlich tragen wir jedoch die volle Verantwortung dafür, dass wir diesen Teilbereich erkennen, den Auftraggeber darauf aufmerksam machen und diese Teilaufgabe durch einen Kollegen fachgerecht erarbeiten lassen.
Wir verpflichten uns, über alles, was uns in Ausübung unserer Tätigkeit anvertraut worden oder uns anlässlich unserer Berufsausübung bekannt geworden ist, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Die Beziehungen zwischen uns und unserem Auftraggeber beruhen auf einem Vertrauensverhältnis. Die Annahme eines Auftrages ist daher ausgeschlossen in Fällen, in denen dieses Vertrauensverhältnis nicht bestehen kann. Gleiches gilt für die Beibehaltung bzw. Weiterführung des Auftrages.
Bei unseren Honoraren handelt es sich in der Regel um Vergütungen für die aufzuwendende Zeit zur Durchführung eines Auftrages. Pauschalverträge sind durchaus üblich. Grundsätzlich sind vor Auftragsannahme ein schriftliches Angebot abzugeben, der Arbeitsumfang zu konkretisieren, die Beratungstermine möglichst genau festzulegen sowie die Zahlungsmodalitäten zu fixieren.
Wir schätzen die Kompetenz von anderen Beraterkollegen. Einer Zusammenarbeit zwischen Experten stehen wir überaus positiv entgegen, sofern diese für die Erreichung der Auftragsziele nützlich und zielführend ist.
Wir verpflichten uns, uns jeder Tätigkeit zu enthalten, die diesem Berufskodex widerspricht und das Ansehen unseres Unternehmens oder unserer Auftraggeber verletzen könnte. Wir haben zwischen beratender, projektbezogener und ausführender Tätigkeit klar zu unterscheiden. Übernimmt unsere Kanzlei ausführende Aufgaben, wie z. B. Management auf Zeit, Bauplanung und -ausführung, Innenarchitektur, Marketingprojekte, Makleraufgaben oder ähnliches, so hat sie den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass es sich dabei nicht um eine Beratung handelt.
Dieser vorliegende Berufskodex ist klarer Bestandteil unserer Firmenkultur. Wir überwachen unser Tun und vergleichen dies kontinuierlich mit der Konformität unseres Arbeitskodexes.